Aspekte berührenden Begleitschreiben, dass die Bienenstockkäfer Kampagne am
26. Juni 03 beim BMVEL in Berlin mit der Übergabe von über 47.000
Unterschriften überreicht hat. Das Begleitschreiben finden Sie in der
Anlage.
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Stellungnahme der Bienenstockkäfer Kampagne zur Pressemitteilung 153 des BMVEL vom 25. Juni 2003
Aspekte berührenden Begleitschreiben, dass die Bienenstockkäfer Kampagne am 26. Juni 03 beim BMVEL in Berlin mit der Übergabe von über 47.000 Unterschriften überreicht hat. Das Begleitschreiben finden Sie in der Anlage. Stellungnahme
Einschleppungsrisiko für den Bienenbeutenkäfer und die Tropilaelaps-Milbe durch den Expertenausschuß der Europäischen Kommission. Das Risiko wird als hoch eingestuft und Maßnahmen gefordert. Welche Maßnahmen konkret erfolgen ist jedoch noch ungeklärt. Die Pressemitteilung läßt befürchten, dass Kompromisse in wesentlichen Fragen eingegangen werden, welche die Wirksamkeit der gesamten Initiative maßgeblich schwächen. Es wird geschrieben: "Eine Ausnahme wird es für Bienenschwärme und Paketbienen geben, wenn diese aus Drittländern importiert werden und bestimmten Anforderungen der EU erfüllen." Eine Entscheidung wird von der Sitzung des Veterinärausschuß am 4. Juli 03 erwartet. Deshalb bitten wir die am Entscheidungsprozess beteiligten Personen für eine klare Position Deutschlands und der EU zu sorgen. Das Einfuhrverbot muss ohne Ausnahme gegenüber allen Drittländern erfolgen. Es muss auch die Länder, die ein Veterinär-Sonderabkommen mit der EU haben, betreffen. Neuseeland fordert eine Ausnahmeregelung nach diesem Abkommen. Am Beispiel der Einschleppung der Varroa Milbe nach Neuseeland läßt sich aber gut zeigen, warum derartige Ausnahmen nicht erfolgen dürfen. Mit bestem Willen hatte Neuseeland ein qualifiziertes Monitoring für die Varroa Milbe eingerichtet um damit die Grundlage für seinen Bienenexport zu erhalten. Als die Varroa Milbe dann entdeckt wurde, war sie aber schon landesweit verbreitet. Die Entdeckung erfolgte 1-2 Jahre nach der Erstinfektion. Genau das gleiche Szenario ist bei dem Bienenbeutenkäfer zu erwarten. Nur ein EU-weites Einfuhrverbot von Bienen aus allen Drittländern bietet wirksamen Schutz vor der Einschleppung des kleinen Bienenbeutenkäfers aethina thumida. Um dieses Ziel in eindeutiger Form zu erreichen halten wir es für angemessen, wenn Deutschland zu den Vorreitern gehört und schon vorher national handelt, bzw. dies ankündigt für den Fall, dass am 4. Juli keine entsprechende Entscheidung fällt. Deutschland wäre damit nicht allein. Italien, Frankreich und England haben sich schon für nationale Maßnahmen entschieden. Eine deutliche Position Deutschlands ist nun wichtig, da der EU Prozess droht verwässert und verzögert zu werden, weil manche Länder überhaupt keine Bienen importieren und keinen Bedarf für Entscheidungen über einen Einfuhrstopp sehen. Deutschland hingegen ist das Hauptimportland für Bienenschwärme innerhalb der EU und trägt eine besondere Verantwortung. Die Bundesregierung könnte folgendes peinliches Szenario in Betracht ziehen. Was wäre, wenn der Bienenstockkäfer noch in diesem Jahr in Deutschland entdeckt würde? Plötzlich würde das Bild enstehen, dass andere Länder entschieden gehandelt haben, aber Deutschland, in dem am meisten Importe erfolgen, auf die EU gewartet habe. Für die Öffentlichkeit, welche die Vorgänge nicht durchschaut, wäre Deutschland plötzlich zum Täter geworden. Eine veröffentlichte eindeutige Entscheidung Deutschlands hingegen, die sich nicht mit dem Hinweis auf laufende EU Entscheidungsprozesse begnügt, würde die Öffentlichkeit und Imkerschaft beruhigen. Zudem wäre ein wegweisendes Signal für die EU Entscheidungen erfolgt. Für die Bienenstockkäfer Kampagne Thomas Radetzki |
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